Stromzähler Mini-Solaranlage: Sauberen Strom mit dem richtigen Zähler

Die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt ist ein sinnvoller Schritt, um unabhängig eigenen Strom zu erzeugen. Allerdings sollte auch der eigene Stromzähler dabei bedacht werden. Wer sich noch nie tiefer mit seiner Zähleinrichtung im Haus beschäftigt hat, kann von den verschiedenen technischen Begriffen schnell überfordert werden. In diesem Beitrag werden deswegen die verschiedenen Möglichkeiten rund um den Hausstromzähler erklärt, die für den Betrieb einer eigenen Mini- Solaranlage von Bedeutung sind, sodass Sie im Nachhinein in der Lage sind, das entsprechende Gerät und seine Eigenschaften zu erkennen und nach einem eventuellen Zählerwechsel nachhaltig Strom aus Photovoltaik-Anlagen zu beziehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stromzähler unterscheiden grundsätzlich zwischen analog und digital, saldierend und nicht-saldierend, aber auch zwischen Einrichtungszählern mit oder ohne Rücklaufsperre, Zweirichtungszählern und smarten Zähleinrichtungen
  • Das Betreiben einer Photovoltaik-Anlage erfordert möglicherweiße einen Zählerwechsel
  • Der Wechsel des Stromzählers wird sowohl finanziell als auch in seiner Durchführung vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber geregelt

Tipp:
Der Anbieter priwatt führt Balkonkraftwerke wie das priBalcony und das priBalcony 45°, aber auch Mini-PV-Anlagen-Komplettsets aus einem oder zwei Solarmodulen für den Garten, die Hausfassade oder das Dach in verschiedenen Ausführungen. Alle Sets werden direkt mit einem Mikro-Wechselrichter, den entsprechenden Kabeln und der Befestigung geliefert. Zudem bietet priwatt einen kostenlosen Anmeldeservice an, der Kund/innen die Anmeldung der Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur abnimmt.

Stromzähler Mini-Solaranlage

Die Grundlagen einer Stromzähleinrichtung

Der Strom- oder Elektrizitätszähler zeigt an, wie viel Strom im Eigenheim in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wurde. Er erfasst die gesamte Strommenge, die von allen Verbrauchsgeräten des Haushalts aus dem Hausnetz entnommen wurde. Dies beinhaltet nicht nur den aktiven Verbrauch den beispielsweise der laufende Computer verursacht, sondern auch den passiven Stromverbrauch den das Gerät außerhalb der Nutzungszeit hat. Die Gesamtanzahl der Kilowattstunden, multipliziert mit dem aktuell geltenden Strompreis des Energieversorgers, ergibt dann die monetäre Summe auf der Stromabrechnung. Der angesprochene Strompreis unterliegt dabei zeitlichen Veränderungen, da er sich aus diversen Komponenten zusammensetzt. Der Trend geht allerdings in die für Verbraucher/innen unfreundliche Richtung von steigenden Preisen, was z.B. auch ein Balkonkraftwerk zu einer immer sinnvoller werdenden Anschaffung macht.
Bezogen auf die momentan verbaute Zähleinrichtung im Haus, besteht zunächst keinerlei Handlungsbedarf solange nur Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen und von eigenen Solar-Geräten abgesehen wird. Gemäß dem Fall, dass Sie selbst lediglich Verbraucher/in sind, ist auch ein veralteter, aber noch funktionstüchtiger Einrichtungszähler ausreichend. Es kann jedoch von Relevanz sein zu wissen, dass ältere Stromzähler nicht für die Energieeinspeisung gemacht sind. Denn die Situation ändert sich ab dem Moment, in dem mit einer Mini-PV-Anlage selbst Strom erzeugt wird.

Unterteilung der Stromzähler bei Mini-Solaranlagen

Der Betrieb einer eigenen Mini-PV-Anlage aus einem oder zwei Solarmodulen steigert die Unabhängigkeit von der Lage auf dem Energiemarkt mit steigenden Strompreisen, bringt Ihnen allerdings auch den Status des Solarstrom Produzenten oder der Produzentin ein, was nicht ganz ohne gesetzliche Pflichten einher geht.
Generell gilt es zuerst folgenden Sachverhalt zu verstehen: Eine Mini-Solaranlage, die mehr Strom erzeugt, als die aktiven und passiven Haushaltsverbrauchsgeräte zu diesem Zeitpunkt benötigen, speist den Solarstrom, den die PV-Module darüber hinaus erzeugen, in das öffentliche Netz ein. Ab diesem Punkt ist auch der Stromzähler von Bedeutung, bei dem für den Gesetzgeber gilt, die Verfälschung der Zählerstände auszuschließen. Vor der Anschaffung einer Mini-Solaranlage ist demnach zu überprüfen, welche Art von Zähler im eigenen Haus verbaut ist.
Vor der Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen – dabei spielt auch die Unterscheidung zwischen Mini-PV-Anlage mit 600 Watt Leistung oder einer größeren PV-Anlage mit mehr als zwei Modulen keine Rolle – empfiehlt es sich einen potenziell noch verwendeten Einrichtungs-Stromzähler ohne Rücklaufsperre austauschen zu lassen, um später strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der kommende Absatz klärt dazu genauer auf. Ein Austausch des Zählers ist jedoch ohnehin ratsam, denn selbst ohne eine eigene Solaranlage gilt bis 2032 die Modernisierungspflicht für Netz- und Messstellenbetreiber bei Stromzählern. Für die Modernisierung sind grundsätzlich digitale Geräte mit Rücklaufsperre, Zweirichtungszähler und smarte Zähleinrichtungen geeignet. Geräte mit analoger Rücklaufsperre sind für den Betrieb von Photovoltaikanlagen zwar erlaubt, entsprechen jedoch schon heute nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

Das Risiko von rückwärtslaufenden Stromzählern

Veraltete, analoge Zählermodelle sind oftmals nur für die Zählung der aus dem Netz entnommenen Strommenge ausgelegt und zählen bei einer Stromeinspeisung folglich rückwärts. Für Betreiber/innen einer Photovoltaik-Anlage ist dies besonders von Bedeutung, denn gesetzlich ist eine Fälschung von Energieabnahmemengen verboten und kann nach § 268 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Analoge Stromzähler ohne Rücklaufsperre werden auch Ferraris-Zähler genannt. Sie gehören zu den erwähnten Zählern, die rückwärts laufen, wenn eine Solaranlage Strom in das Netz einspeist, der nicht direkt während der Erzeugung verbraucht werden kann. Das Resultat ist eine ungültige Stromrechnung, da theoretisch mehr Energie verbraucht wurde, als der Elektrizitätszähler letztlich wiedergibt. Es kann also ratsam sein, eine Überprüfung des Zählers hinsichtlich einer Rücklaufsperre vorzunehmen, um den gesetzeskonformen Betrieb von Mini-PV-Anlagen zu gewährleisten und strafrechtlich relevantes Verhalten zu vermeiden.

Stromzähler mit Rücklaufsperre erkennen

Zähleinrichtungen mit Rücklaufsperre stellen die erste Austauschmöglichkeit dar. Die meisten dieser Zähler sind bereits durch ihr morderneres Äußeres deutlich von den auslaufenden Ferraris-Zählern zu unterscheiden. Häufig kommt ein Display zum Einsatz um Zählerstände digital wiederzugeben und nicht mehr das charakteristische Rollenzählwerk der vergangenen Jahrzehnte. Ansonsten wird eine Rücklaufsperre auch durch ein Zahnrad, in das auf der rechten Seite eine Spitze greift, symbolisiert.
Rücklaufgesperrte Geräte ermitteln durch vorwärts laufende Werte separat den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz, welcher ergänzend zur Solarstromproduktion der Mini-PV-Anlage aus dem Netz bezogen wird. Liefert das PV-Modul der Balkon-Solaranlage mehr Strom, als die laufenden Geräte des Haushalts in diesem Moment dem Hausnetz entnehmen, setzt die Rücklaufsperre ein und die Messung des Stromzählers stoppt. Bei Einspeisung von Strom in das Hausnetz, sperrt der Zähler also automatisch und ein Rückwärtslaufen wird vermieden.
Sollte also ein analoger Zähler bei Ihnen verbaut sein, ist dies mit entsprechender Rücklaufsperre für den Betrieb der Mini-Solaranlage zureichend. Analoge Geräte ähneln sich jedoch häufig, eine Unterscheidung zum angesprochenen Ferraris-Zähler ist somit möglicherweise allein über das beschriebene Symbol möglich. Eine weitere Variante für die Modernisierung des hauseigenen Zählers existiert jedoch in Form des Zweirichtungszählers. 

Bidirektionale Stromzähler mit einer Mini-PV-Anlage

Zweirichtungszähler werden auch bidirektionale Zähler genannt und sind mit einem Symbol aus Pfeilen versehen, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. In digitaler Form gelten sie als praktische Lösung, da sie Einspeisezählung und Bezugszählung vereinen und somit für die Erfassung des gesamten Stroms der Mini-Solaranlage sorgen. Auch hier ermöglicht die modernere Optik, die nicht zuletzt am Display erkennbar ist, die eindeutige Abgrenzung von PV-ungeeigneten Ferraris-Zählern. Aufgrund der erwähnten Modernisierung aller Zähleinrichtungen bis zum Jahr 2032 gelten auch Zweirichtungszähler als sinnvolle Anschaffung, unabhängig vom eigenen Interesse an einer Mini-PV-Anlage. Bidirektionale Zähler bieten jedoch den Vorzug, dass bei Solarstromerzeugung über ein digitales Gerät ein Überblick über Einspeise- sowie Referenzzählung geboten wird. Mit den im folgenden Absatz behandelten Geräten wird dieser Punkt noch weiter vertieft.

Smart Meter Gateways für Solaranlagen

“Gateways” kommen vor allem bei aktuellen Zählermodellen häufig zum Einsatz. Die Zähleinrichtung ist mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet, dass Daten über den verbrauchten Strom an die Messstellenbetreiber sendet. Die Verbrauchsdaten werden im nächsten Schritt von den Messstellenbetreibern an die Energieversorger übermittelt und Verbraucher/innen können letztlich über ein Kundenportal im Internet ihre Daten einsehen und verwalten. Dies bietet die Möglichkeit sich bequem über den eigenen Stromverbrauch zu informieren. Auch ein regelmäßiges Ablesen der Zählerstände entfällt somit. Die Kommunikationsmodule dieser Zähler werden auch Smart Meter Gateways genannt und erleichtern den Informationsverkehr zwischen den verschiedenen Stellen mitunter erheblich, weswegen ihr Stellenwert als moderne Zähleinrichtung in Privathaushalten in Zukunft wohl zunehmen wird.
Hinzu kommt, dass bei der Nutzung großer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 Kilowattstunden und ab einem Jahresverbrauch im Haushalt von mehr als 6.000 kWh ein Smart Metering System bereits seit dem Jahr 2020 verpflichtend ist. Mini-PV-Anlagen für den Garten oder ein Balkonkraftwerk bestehend aus ein bis zwei Solarmodulen erzeugen allerdings deutlich weniger Strom, sodass in diesem Fall keine Pflicht zu einem smarten Kommunikationsmodul für den Elektrizitätszähler besteht.

Stromzähler Mini-Solaranlage

Saldierende Stromzähler als relevantes Merkmal für die Mini-Solaranlage

Eine nicht zu vernachlässigende Eigenschaft bei Stromzählern ist die Saldierung oder Bilanzierung. Dazu gilt es zunächst grundlegende Regeln der Technik zu verstehen:
Der Stromkreis im Haushalt ist üblicherweise in drei stromführende Leitungen aufgeteilt, die auch Phasen genannt werden. Alle Haushaltsgeräte und auch steckerfertige Solaranlagen wie ein Balkonkraftwerk werden über die Steckdose daran angeschlossen. Ein saldierender oder bilanzierender Zähler verrechnet den Verbrauch mit den Erträgen auf allen Phasen miteinander und zeigt infolge das entsprechende Gesamtergebnis an. Wenn auf einer Leitung mehr erzeugt als auf der anderen Leitung verbraucht wurde, ist das Zählerergebnis positiv. Im gegenteiligen Falle, also wenn mehr Strom verbraucht als erzeugt wurde, kommt es zu negativen Ergebnissen.

Stromzähler ohne Saldierung bewerten hingegen alle Phasen separat. Der Verbrauch und die Erzeugung werden in einer Phase, in der eine Mini-PV-Anlage Strom erzeugt, bei allen zu dieser Phase gehörenden Geräten berücksichtigt. Der nicht-saldierende Zähler erfasst den zusätzlichen Strombezug aus dem Netz jedoch auch, wenn die Solaranlage gerade Strom produziert, Erzeugung und Verbrauch aber nicht auf derselben Phase stattfinden. Die erzeugte Energie der Anlage wird dann in das öffentliche Stromnetz abgeführt. Saldierende Zähler gewährleisten die Verrechnung von Ertrag und Verbrauch auf allen Phasen und vermeiden unnötig bezogene Energie aus dem Stromversorgungsnetz, während die eigene Anlage produziert. Moderne und smarte Zählereinrichtungen sind praktisch immer mit einer Saldierungsfunktion ausgestattet, es besteht jedoch die Möglichkeit sich gezielt über diese technischen Details zu informieren.

Eigenschaften des Stromzählers der Mini-PV-Anlage erfahren

Im Gegensatz zur Zählerart bieten speziellere technische Eigenschaften wie die Saldierungsfunktion einer Zähleinrichtung bieten, häufig keine visuellen Anhaltspunkte auf der Umhausung. Eine Bedienungsanleitung gibt es jedoch auch für Stromzähler, sodass es sinnvoll sein kann bei dem zuständigen Messstellen- oder Netzbetreiber eine Kopie oder zumindest Einsicht in die Anleitung bekommen zu dürfen. Ein eventuell notwendiger Zählertausch im Zuge der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage bietet dazu eine gute Gelegenheit. Die Informationen dieses Beitrags bieten zwar eine passende Grundlage zum generellen Erkennen und Verstehen des eigenen Stromzählers für die Solaranlage, es erweist sich jedoch auch in anderen Situationen häufig als nützlich, das Zusatzwissen der Handbücher zu den Energieprodukten im Haus nutzen zu können.

Zählwertdiskrepanzen bei der Stromerzeugung mit Mini-PV-Anlagen

Geringe Abweichungen in den Zählerständen sind auch bei modernen Elektrizitätszählern grundsätzlich möglich. Wenn ein zu hoher oder zu niedriger Stromverbrauch in Rechnung gestellt wird, sind die Abweichungen in der Regel nur marginal. Eine Nachprüfung mit einem Stromkostenmessgerät, verbunden mit einer Meldung beim Netzbetreiber kann aber empfehlenswert sein, wenn die Diskrepanzen größer werden und möglicherweise auch finanziell auf Dauer bemerkbar sind. Im Vorhinein sollten Daten des eigenen Stromzählers aber in Erfahrung gebracht werden, denn beispielsweise für einen MID-Zähler der Klasse B gelten Abweichungen von weniger als 2% nach den Vorgaben der DIN EN 50470-1:2006 und der VDE 0418-0-1:2007-05 als zulässig.
Lastvariable Preise ermöglichen außerdem die verbesserte Regulierung der Gesamtnetzlast. Das heißt, dass im Fall von starkem Sonnenschein, der Strom aus einer Photovoltaik-Anlage günstiger ist als durch Windräder erzeugter Strom. In den Monaten mit wenig Sonnenlicht, kommt es dann eher zu Wind, und die Rechnung wird umgekehrt.

Kosten für den Zählerwechsel

Die Kostenfrage beim Austausch des alten Zählers durch einen neuen, ist nicht für jeden Fall sicher zu klären. Üblicherweise fallen mit dem Wechsel für dich allerdings keine Kosten an, da das Gerät Eigentum des Messstellen- oder Netzbetreibers ist. Eventuelle Forderungen mancher Messstellen- oder Netzbetreiber nach einer Vollzahlung durch Verbraucher/innen, entbehren einer rechtliche Grundlage und es besteht somit keinerlei Verpflichtung diesen nachzukommen. Unter genauer Betrachtung veranlassen Verbraucher/innen den Zählertausch nicht neu, sondern ziehen den angesetzten Wechsel lediglich vom Jahr 2032, in dem veraltete Zähleinrichtungen wie der Ferraris-Zähler ohnehin ausgetauscht werden sollen, nach vorn.

Ein moderner Elektrizitätszähler bringt lediglich eine höhere Jahrespauschale für das Gerät mit sich, die auf bis zu 20 Euro im Jahr steigen kann. Bezogen auf die längerfristigen finanziellen sowie ökologischen Effekte einer privaten Solaranlage werden diese Kosten jedoch schnell ausgeglichen. Messstellenbetreiber warten zudem nicht selten die Eichfrist alter Messeinrichtungen ab, bevor sie diese Austauschen. Wenn also kein außerplanmäßiger Einbau eines neuen digitalen Stromzählers veranlasst wird, belaufen sich die Kosten für Verbraucher/innen voraussichtlich auf maximal 20 Euro jährlich und in seltenen Fällen auf eine geringe Montagegebühr.
Außerdem darf das Messstellenbetrieb-Gesetz (MsbG) nicht zu Verwirrung führen, auf das hin und wieder verwiesen wird und in dem spezielle Regeln für moderne Zähler im Messstellenbetrieb und den Datenaustausch innerhalb intelligenter Energienetze festgelegt sind. Eine Mini-PV-Anlage für den Balkon, Garten oder das Dach ist nicht mit einem solchen intelligenten Messsystem ausgestattet, sodass kein Handlungsbedarf bei Eigentümer/innen besteht.

Stromzähler mit Blick auf die Zukunft

Zusammenfassend ist es notwendig zu wissen, dass eine Mini-Solaranlage in Kombination mit einem Einrichtungszähler ohne entsprechende Rücklaufsperre nach deutschem Strafgesetzbuch nicht erlaubt ist. Rücklaufgesperrte Stromzähler oder Zweirichtungszähler eignen sich als Ersatz, wobei auch hier die Zukunft bedacht werden sollte, in der smarte Zähleinrichtung voraussichtlich die größte Rolle spielen werden. Es bietet sich deswegen innerhalb der Austauschfrist bis 2032 an, auf eine digitale Messeinrichtung, optional auch mit Smart Metering System, umzusteigen. Ergänzend ist die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie die anschließende Inbetriebnahme von Solaranlagen unter 600 W Wechselrichterleistung theoretisch nur dann vorschriftsgemäß ohne eine Fachkraft mit elektrotechnischer Ausbildung erfolgen sollte, wenn bereits ein Zweirichtungszähler nach den Normen DIN VDE AR 4105 und DIN VDE AR N 4105 verbaut ist. Ein möglicher Zählertausch im Zuge der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage – unsere Produktempfehlung des Anbieters priwatt finden Sie in der Übersichtsbox zu Beginn des Artikels – muss finanziell in der Regel jedoch nicht von Verbraucher/innen getragen werden. Kommt es dennoch zu einer größeren Rechnungsstellung aufgrund des Stromzähleraustauschs, steht es Privatpersonen zu, die Verantwortlichen mit der Austauschpflicht bis 2032 zu konfrontieren.

Stromzähler Mini-Solaranlage: Sauberen Strom mit dem richtigen Zähler

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