Die Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur.

In Deutschland muss jede Solaranlage anmelden werden, insbesondere wenn sie an das Stromnetz angeschlossen wird. Dies ist eine Voraussetzung für das Marktstammdatenregister (MMDR) der BNetzA und des jeweiligen Netzbetreibers.

Einreichung des MaStR-Meldeformulars bei der Bundesnetzagentur

Seit Februar 2019 ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Pflege des Marktstammdatenregisters (MaStR) zuständig, das als zentrale Datenbank für den Strom- und Gasmarkt in Deutschland fungiert. Dieses Register enthält zwei verschiedene Arten von Stammdaten: die Daten der Kraftwerke und Gasleitungen selbst und die Daten der Marktteilnehmer wie Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energieversorger. Auf diese beiden Datenbestände kann über das Register zugegriffen werden. Dies wurde empfohlen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Standards für die Berichterstattung zu vereinheitlichen. Es ist möglich, dass Sie mit erheblichen Geldstrafen rechnen müssen, wenn Sie sich nicht wie vorgeschrieben registrieren lassen.

Die Betreiber sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und die relevanten Informationen über die Anlage einzugeben.

Es ist von größter Bedeutung, dass alle Daten auf dem neuesten Stand sind. Das bedeutet, dass nicht nur Neuanlagen, sondern auch Ergänzungen zu bereits bestehenden Anlagen dokumentiert werden müssen.
Eine Meldepflicht für Photovoltaikanlagen besteht unter anderem dann, wenn man den eigenen Solarstrom direkt an seine Mieter verkauft.
Auch wenn eine Anlage keinen Strom in das Netz einspeist, muss sie angemeldet werden, weil dies notwendig ist. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das Netz angeschlossen ist. Die Anmeldung von Inselanlagen ist in keinem Fall erforderlich (und daher auch nicht möglich). Bitte beachten Sie unbedingt, dass auch stationäre Batteriespeicher anmeldepflichtig sind.

Der Akt der Eingabe von Daten in ein System.

Die einzige Möglichkeit, sich in das Marktstammdatenregister einzutragen, ist das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Webportal. Anstatt die Aufgabe selbst auszuführen, kann sie an eine andere Person delegiert werden, die dazu berechtigt ist. In den meisten Fällen ist dies die Person, die für die Installation der Solarstromanlage verantwortlich ist. Die Anmeldung ist nicht nur für unmittelbare Familienmitglieder, sondern auch für andere Dienstleister möglich.

Manchmal werden auch nur die Stammdaten abgefragt:

  • Der Name und der Standort des Verwalters der Anlage.
  • Die E-Mail-Adresse dieser Person
  • Standort der fraglichen Anlage.
  • Leistungsaufnahme gemessen in kWp
  • Der Zeitpunkt, zu dem das Projekt abgeschlossen sein wird.
  • Es werden keine Transaktionsdaten wie Zählerstände, erzeugte oder gespeicherte Strommengen oder Vertragsbestimmungen gespeichert.

Die Termine, bis zu denen die Registrierungen abgeschlossen sein müssen.

Die für den Registrierungsprozess vorgesehene Zeit beginnt nach der Inbetriebnahme des Systems. Dabei spielt es keine Rolle, wann die allererste Einspeisung ins Netz erfolgt. Nachdem die EEG-Anlage einen Monat lang in Betrieb war, tritt die Frist für die Installation von Photovoltaikanlagen in Kraft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte innerhalb eines Monats nach Genehmigung angemeldet werden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auf den Hilfeseiten des MaStR informieren. Sie können auch eine PDF-Datei mit dem Titel “Hilfe bei der Anmeldung” herunterladen, und dieses Material steht Ihnen zur Verfügung.
Bei Verspätung droht eine erhebliche Geldstrafe. Wird das Anmeldedatum versäumt, gilt die Einspeisevergütung als nichtig. Anlagen, die bereits bei der Bundesnetzagentur registriert sind, müssen sich auch beim MaStR neu anmelden.

Es besteht eine Registrierungspflicht für Netzbetreiber.

Die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen in das öffentliche Stromnetz in Deutschland ist für Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass sie verpflichtet sind, eine Einspeisevergütung zu zahlen, die an den Betreiber des Stromnetzes reguliert wird. Um dieses Verfahren abzuschließen, müssen Sie neben der Anmeldung der Photovoltaikanlage auch einen Antrag auf Netzanschluss stellen.
Eine Prüfung der Netzverträglichkeit kann der Netzbetreiber vornehmen. Bei Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp sollte es keine Probleme geben. Auch in diesem späten Stadium hat der Netzbetreiber bis zu acht Wochen Zeit, die Netzverträglichkeitsprüfung abzuschließen, um die Richtlinien einzuhalten.
Als Hilfestellung muss der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen einen Zeitplan vorlegen, in dem die Arbeitsschritte sowie die notwendigen Informationen aufgeführt sind, um Unsicherheiten zu verringern. Anlagenbesitzer können Anlagenbesitzer die entgangenen Einspeisevergütungen einklagen.
Ein Anschlussantrag für eine Solaranlage muss immer vor der eigentlichen Installation der Anlage gestellt werden. Die Bearbeitung kann zwischen einer und vier Wochen in Anspruch nehmen.

Zu Beginn einige Recherche

Nachdem alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden, kann die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert werden. Nachdem alle diese Aufgaben erledigt sind, beginnt der Netzbetreiber mit der Inbetriebnahme der Anlage. Während des zuvor geplanten Besuchs, der vom Elektriker angefordert wurde, wurde ein Entwurf für ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

Um die Vergütung für die Einspeisevergütung zu erhalten, ist ein Inbetriebnahmeprotokoll erforderlich.

Das Inbetriebnahmeprotokoll sowie die Bestätigung der korrekten Anmeldung des Netzbetreibers werden von der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber übermittelt (siehe oben). Nach diesem Schritt kann die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage beantragt werden. Das Finanzamt muss auf die Photovoltaikanlage aufmerksam gemacht werden.
Die gewerbliche Nutzung bringt den Eigentümern und Betreibern von Solarkraftwerken Einnahmen. Solange sie dem Finanzamt gemeldet wird, muss sie nicht bei der Stadt oder Gemeinde, in der sie sich befindet, registriert werden. Aufgrund dieser Anforderung muss ein Fragebogen zur Einkommensteuer Registrierung ausgefüllt werden.

Gesetze regeln die Nutzung von Solarzellen auf Dächern zur Stromerzeugung.

Die behördlichen Verfahren dauern zu lange. Viele Balkongärtner haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Sie sollten vor der Anmeldung ihrer Anlage einige Dinge beachten. Wenn die EEG-Förderung schuld ist, ist möglicherweise der Stromzähler schuld. Ist es notwendig, auch kleine, netzgekoppelte Solarstromanlagen bei der Bundesnetzagentur anzumelden? Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess und zeigen Ihnen, wie der Netzbetreiber helfen kann.

Wo fange ich an, wenn ich das Kraftwerk auf meinem Balkon anmelden will?

Der Netzbetreiber muss informiert werden, wenn ein Solarkraftwerk an eine Steckdose angeschlossen wird. Ihr Balkonkraftwerk kann bei einem von drei verschiedenen Netzbetreibern angemeldet werden. Die Telefonnummer finden Sie nicht nur in der BDEW-Datenbank, sondern auch auf Ihrer Stromrechnung. Auf der Stromrechnung sollte eine 13-stellige Kennung zur Identifizierung des Netzbetreibers stehen. Um mehr über den BDEW- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zu erfahren, können Sie ihn in seinem Online-Repositorium nachschlagen.

Aufdach-Solarstromanlagen können auf unterschiedliche Weise beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Es ist möglich, dass der Eigentümer einer kleinen Solaranlage oder der Elektroinstallateur, der die Anlage anmeldet, dies tut. Zweite können dann die Anmeldung nach VDE-AR-N4105:2018-11 vornehmen. Solange bereits ein eigener Stromanschluss und bidirektionale Zähler vorhanden sind, kann auch die Allgemeinheit das Gerät installieren. Sobald eine Person registriert ist, wird dies normalerweise von dieser Person durchgeführt. Um ein Solarmodul anzumelden, benötigt der Kunde normalerweise die Konformitätsbescheinigung des Wechselrichters und das Datenblatt des Solarmoduls. Bei der Anmeldung bei einem Netzbetreiber werden unter Umständen spezifische Angaben verlangt.
Auch wenn Sie kein eigenes Anmeldeformular haben, kann der Musterbrief PV Plug der DGS-Arbeitsgruppe zur Anmeldung bei Netzbetreibern verwendet werden. Der VDE verwendet eigene Formulare, um die notwendigen Angaben für die Anmeldung bei Netzbetreibern für Elektrofachkräfte zu erheben. Gemäß VDE-AR-N4105:2018-11 sind Elektroinstallateure verpflichtet, diese Formulare auszufüllen. Der VDE macht von diesem Gebrauch. Zu jedem Formular gibt es einen Timer, der anzeigt, wie lange das Ausfüllen dauern wird.
Solange der Mietvertrag oder die Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft dies nicht eindeutig verbietet, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen (z. B. in der Teilungserklärung oder in der Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft). Es ist nicht notwendig, im Voraus eine Erlaubnis für die Nutzung gemieteter Flächen wie Balkone, Terrassen und Gärten einzuholen. Wenden Sie sich an Ihren Hausverwalter, wenn Sie Bedenken bezüglich gemeinschaftlicher Einrichtungen wie der Fassade, Brüstungen oder Dächer haben. Das “Vermieterprivileg” muss von Problemen mit den Hauptstromleitungen oder anderen elektrischen Anlagen eines Gebäudes getrennt werden. Wie bereits erwähnt, kann an den Balkongeländern nichts befestigt werden, weshalb dies ein entscheidender Aspekt ist. Mit einem Leasingvertrag ist Ersteres theoretisch möglich, während Letzteres wegen des geringen Risikos vergleichsweise unkompliziert ist. Der Vertrag sollte keine Formulierung enthalten, die das Anbringen von Gegenständen am oder in der Nähe des Balkongeländers ermöglicht. Daher ist hierauf generell zu achten (oder ähnliches).
Es ist jedoch nicht verpflichtend, den Vermieter darauf hinzuweisen; es wird sogar nicht empfohlen. Ein Wort der Vorsicht: Der Vermieter kann eventuell vor Gericht nachweisen, dass der Mieter gegen die Bestimmungen des Mietvertrags verstoßen hat, was die letzte Reaktion fragwürdig macht. Mir sind keine Präzedenzfälle im Rechtssystem bekannt, die sich mit dieser Frage befassen. Ob ein Modul beschädigt wird, wenn es an einem Balkongitter oder einem anderen Draht im Freien angebracht wird, ist eine Frage der Diskussion. Als Gegenargumente können der Umweltzustand oder grundlegende Menschenrechte geltend gemacht werden. Nach unserer Kenntnis wurde dieses Thema bisher noch nicht in Gerichtsverfahren behandelt, die Kraftwerke und andere Energieerzeugungsanlagen betrafen.

Genehmigung der Installation von Solarmodulen auf dem Dach eines Wohngebäudes

Mein Internetanbieter hat mir daraufhin gedroht, mich vom Netz zu nehmen. Muss ich etwas unternehmen?
Netzdienstleister, die sich wie Netzpolizisten aufführen, sollten Sie nicht beunruhigen. Es gibt private Netzpolizisten. Eine VDE-AR-N 4105 Konformitätsbescheinigung zu haben, gibt Netzbetreibern nicht das Recht, Ihnen zu drohen.
In Deutschland werden Solaranlagen derzeit mit einer maximalen Meldequote von 50% ans Netz angeschlossen. Viele Menschen sind noch nicht erfasst. Soweit wir wissen, hat sich bisher keine dieser Drohungen bestätigt. Discovergy, ein Unternehmen, das netzgekoppelte Solarsysteme anbietet, ist eine gute Anlaufstelle. Sie können auch einen Drohbrief bei der DGS einreichen. Ein Smart-Meter-Tarif ist bei einem Anbieter wie Polarstern erhältlich, so dass diese Methode die schnellste und einfachste ist (auf Wunsch anderer Anbieter).

Müssen Sie bestimmte Regeln oder Richtlinien befolgen, um eine Plug-in-Solaranlage zu installieren?

Es gibt keine Vorschriften oder Verbote für die Nutzung einer Plug-in-Solaranlage, sofern sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T. ) durchgeführt wird. Sie können sich auf das BMWi verlassen, dass dies im Jahr 2015 bestätigt hat. Begründung: Dank einer Aktualisierung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 kann nun auch ein Laie eine steckerfertige Solaranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. R. d. T.) in den hinteren Stromkreisen anschließen. Für den Anschluss kann ein Schukostecker verwendet werden, wenn die verwendete Solaranlage das geforderte Sicherheitsniveau der Anlage (a.R.d.T.) technisch gewährleistet. Für die Erhebung der Daten, die zu diesem Ergebnis führten, wurden mehr als 200 Tausend netzgekoppelte Solaranlagen verwendet.
Man könnte argumentieren, dass Anlagenbetreiber, auch wenn sie die EEG-Vergütung nicht in Anspruch nehmen wollen, dennoch die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen müssen. Solange der Kraftwerksbetreiber keine Entschädigung für die Nichteinhaltung der EEG-Vorgaben verlangt, hat dies keine Auswirkungen auf seine finanzielle Situation. Das EEG hat die Aufgabe, den Einspeisevorrang und die Nutzung erneuerbarer Energien durchzusetzen und zu fördern. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Regierung. Im Gegensatz dazu ist die künftige ungeförderte Direktvermarktung durch das EEG ausdrücklich erlaubt. Das EEG wird nicht gefördert, wenn eine Reihe von Anlagenvoraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. EEG 9 ff.). Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Förderung gekürzt oder ganz eingestellt werden (EEG 52). Ordnungsrechtliche Sanktionen sind in diesem Paket nicht vorgesehen (siehe oben). Lediglich gegen Erzeugungsunternehmen, die sich weigern, die Förderung zu beantragen und weiterhin tätig sind, können nach den Rechtsgrundsätzen dieses Gesetzes Bußgelder verhängt werden. Von Bredow Valentin Herz Rechtsanwalt Jorn Bringewat hat diese Stellungnahme verfasst).

Balkonkraftwerke können nun dank des Netzbetreibers viel einfacher angemeldet werden.

Es ist möglich, dass bestimmte Netzbetreiber den Registrierungsprozess für angeschlossene Kleinkraftwerke für private Eigentümer erleichtern. Wenden Sie sich an den Netzbetreiber oder besuchen Sie seine Website, um mehr über das Schnellregistrierungsverfahren zu erfahren, bevor Sie mit Ihrer Anlage beginnen. Auf der IGS-Website finden Sie eine Liste von Netzbetreibern, die die Anforderungen für die Kontoeröffnung gesenkt haben. Diese Datenbank wird regelmäßig aktualisiert. Wenn sich ein Netzbetreiber registriert hat, erscheint er in der Liste, auch wenn es sich um einen passiven Netzbetreiber handelt. Deshalb gibt es keine Möglichkeit, eine gründliche Prüfung vorzunehmen.

Anmeldung einer Aufdach-Solarstromanlage Eine angemeldete Balkonstromanlage ist förderfähig nach dem EEG.

Für den Betreiber einer kleinen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, um die EEG-Förderung in Anspruch nehmen zu können. So müssen beispielsweise 70 % des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist werden, und die Betreiber müssen sich jährlich registrieren lassen. Diese Regelung wird von manchen als “70-Prozent-Gesetz” bezeichnet. Bei Balkonkraftwerken ist nur der Eigenverbrauch möglich, da die Verkaufstarife in der Regel günstiger sind als die Kosten für den Bezug von Energie von einem Drittanbieter. Ein Balkon bietet zwar Abgeschiedenheit, ist aber auch eine Energiequelle. Eine Steckdose kann nur dann mit Strom versorgt werden, wenn ein Solarpanel eingeschaltet ist.
Die Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur.

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